Besondere Bedingungen für die Prozessfinanzierung
Coronaritter.de, Stand 28. Mai 2020
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Besonderen Bedingungen für die Prozessfinanzierung (nachfolgend „BBP“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Compensation2Go GmbH (Universitätsstraße 60, Exzenterhaus, 44789 Bochum, Tel. 0234 – 414707 50, Fax 0234 414707 51, E-Mail support@Coronaritter.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16206, vertreten durch Frau Petra Christine Wedow und Herrn Bernhard Schulz, USt-Identifikations-Nr.: DE 308147420, eingetragen als Inkassodienstleister im Rechtsdienstleistungsregister des OLG Hamm unter dem Aktenzeichen 37128.463 (nachfolgend „Coronaritter.de“) und ihrem Kunden (nachfolgend „Anspruchsinhaber“ genannt), sofern dieser sich für eine Prozessfinanzierung entschieden hat (vgl. § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Coronaritter.de).
(2) Die BBP gelten für Anspruchsinhaber, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Der Anspruchsinhaber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
(3) Die Regelungen dieser BBP lassen die in den AGB der Coronaritter.de enthaltenen Regelungen unberührt. Soweit sie sich widersprechen, gelten allein die Regelungen dieser BBP.
§ 2 Gegenstand
(1) Gegenstand dieser Bedingungen ist die Übernahme des Kostenrisikos des Anspruchsinhabers für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Rechten aus Veranstaltungsverträgen.
(2) Die streitigen Ansprüche im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Ansprüche, die der Anspruchsinhaber über das Portal der Coronaritter.de (www.Coronaritter.de) dieser zur Prüfung vorgelegt hat.
(3) Dem Anspruchsinhaber ist bekannt, dass er die Finanzierung seiner Ansprüche ggfs. auch durch Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe sicherstellen könnte.
§ 3 Leistungen von Coronaritter.de
(1) Coronaritter.de trägt die dem Anspruchsinhaber nach Zustandekommen des Vertrages (vgl. § 3 dieser BBP) entstehenden Kosten, die zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der streitigen Ansprüche erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenauslagen sowie eigene und gegnerische Anwaltsgebühren in Höhe der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldeten Vergütung.
(2) Sämtliche Zahlungen werden von Coronaritter.de unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger geleistet. Eine Zahlung an den Anspruchsinhaber ist ausgeschlossen.
(3) Kosten, die dem Anspruchsinhaber durch die Verteidigung gegen eine Widerklage oder durch eine streitwerterhöhende Aufrechnung des Anspruchsgegners entstehen, trägt Coronaritter.de nicht.
(4) Coronaritter.de trägt die Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn und soweit diese zweckmäßig erscheint.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
(1) Coronaritter.de bietet dem Anspruchsinhaber nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages per E-Mail an. An das unterbreitete Angebot sieht sich Coronaritter.de 14 Tage gebunden. Der Prozessfinanzierungsvertrag kommt durch ordnungsgemäße Übersendung der von Coronaritter.de dem Anspruchsinhaber übermittelten Prozessvollmacht des Rechtsanwaltes zustande.
(2) Die Darstellung der Leistungen von Coronaritter.de auf ihrer Internetseite, insbesondere die dort zur Verfügung gestellten Formulare, stellen jeweils kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
§ 5 Erlösbeteiligung
(1) Unter dem Erlös ist jeder durch den Anspruchsinhaber aus den streitigen Ansprüchen unmittelbar erlangte Vermögensvorteil einschließlich der Befreiung von Verbindlichkeiten sowie etwaiger Surrogate zu verstehen.
(2) Der Erlös des Rechtsstreits dient zunächst der Deckung aller nach diesem Vertrag und zur Durchsetzung der streitigen Ansprüche entstandenen Kosten, soweit diese nicht von dem Anspruchsgegner zu tragen sind. Der Coronaritter.de werden demnach zunächst von ihr verauslagte Kosten erstattet.
(3) Von dem nach der Kostenerstattung verbleibenden Erlös steht Coronaritter.de 10 % (inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer) zu. Dieser Betrag wird fällig, sobald der Erlös dem mandatierten Rechtsanwalt oder dem Anspruchsinhaber zugeflossen ist oder ein sonstiger Vermögensvorteil oder die Befreiung einer Verbindlichkeit im Sinne von § 5 Abs. 1 dieses Vertrages eingetreten ist.
(4) Coronaritter.de soll in der Weise befriedigt werden, dass der mandatierte Rechtsanwalt den Erlös anteilig an die Vertragsparteien ausschüttet. Sofern der Erlös dem Anspruchsinhaber unmittelbar zugeflossen ist, hat dieser die Coronaritter.de zustehende Erlösbeteiligung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
(5) Soweit der streitige Anspruch nicht in Geld, sondern durch Sachleistungen erfüllt wird, bemisst sich die Höhe der Provision nach dem Wert der Sachleistung. Gleichwohl wird die Erlösbeteiligung erst dann fällig, wenn der Anspruchsinhaber eine Geldleistung erhält.
(6) Der Anspruchsinhaber kann gegenüber dem Anspruch der Coronaritter.de auf Auszahlung der Erlösbeteiligung und Erstattung der verauslagten Kosten nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die sich aus diesem Vertrag selbst ergeben und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Prozessführungspflichten des Anspruchsinhabers
Der Anspruchsinhaber ist verpflichtet, den zur Durchsetzung der streitigen Ansprüche erforderlichen Prozess sparsam, wirtschaftlich und risikobewusst zu führen. Von mehreren gleich erfolgsversprechenden Maßnahmen wird er diejenige wählen, die die geringsten Risiken und Kosten mit sich bringt.
§ 7 Zustimmungspflichtige Handlungen
(1) Ohne vorherige Zustimmung der Coronaritter.de ist der Anspruchsinhaber nicht berechtigt
a) Klage über die streitigen Ansprüche zu erheben
b) Auf die streitigen Ansprüche ganz oder teilweise zu verzichten
c) Eine Klage oder Rechtsmittel ganz oder teilweise zurückzunehmen
d) Rechtsmittel ganz oder teilweise einzulegen
e) Kostenerhöhende Maßnahmen jedweder Art durchzuführen
f) Gegenansprüche, die durch Widerklage oder Aufrechnung durch den Anspruchsgegner geltend gemacht werden, ganz oder teilweise anzuerkennen
g) Über die streitigen Ansprüche einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen, einen Vergleich zu widerrufen oder die Widerrufsfrist verstreichen zu lassen, ohne zu widerrufen
(2) Die Zustimmung der Coronaritter.de muss ausdrücklich erfolgen und bedarf der Textform.
(3) Unterbleibt die Zustimmung durch Coronaritter.de und führt der Anspruchsinhaber die Maßnahmen gleichwohl durch, entfällt die Verpflichtung der Coronaritter.de, die hieraus entstehenden Kosten zu übernehmen. Coronaritter.de ist ferner berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag zu kündigen.
§ 8 Abschluss eines Vergleichs
Zum Abschluss eines Vergleichs ist der Anspruchsinhaber nur mit Zustimmung der Coronaritter.de berechtigt. Empfiehlt Coronaritter.de einen Vergleich, ist der Anspruchsinhaber hierdurch nicht gebunden. Nimmt der Anspruchsinhaber den Vergleich gleichwohl nicht an, darf Coronaritter.de den Prozessfinanzierungsvertrag kündigen.
§ 9 Kündigungsrecht der Coronaritter.de
(1) Ist die Durchsetzung der streitigen Ansprüche nach Ansicht des durch den Anspruchsinhaber mandatierten Rechtsanwaltes nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich oder unzweckmäßig, ist Coronaritter.de jederzeit berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag mit sofortiger Wirkung per E-Mail zu kündigen.
(2) Im Falle der Kündigung bleibt Coronaritter.de weiter zur Zahlung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie bei einer unverzüglichen, möglichst kostengünstigen Beendigung des Verfahrens anfallen würden. Der Anspruchsinhaber kann die streitigen Ansprüche sodann auf eigene Kosten weiterverfolgen.
§ 10 Kündigungsrecht des Anspruchsinhabers
Der Anspruchsinhaber ist berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle hat der Anspruchsinhaber alle gemäß dieser Bedingungen von Coronaritter.de geleisteten Zahlungen zu erstatten. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) Ansprüche des Anspruchsinhabers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Anspruchsinhabers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Coronaritter.de, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Coronaritter.de nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Anspruchsinhabers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen nach diesem Paragrafen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Coronaritter.de, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 12 Mitwirkungspflichten und Informationspflichten des Anspruchsinhabers
(1) Der Anspruchsinhaber ist verpflichtet, Coronaritter.de sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss durch wahrheitsgemäße Angaben und Überlassung aller erforderlichen Unterlagen, insbesondere Belege sowie Korrespondenz mit der Anspruchsgegnerin, auf erstes Anfordern hin zu unterstützen. Erhält der Anspruchsinhaber neue Informationen, so hat er diese unaufgefordert und unverzüglich an Coronaritter.de nachzureichen.
(2) Der Anspruchsinhaber ist verpflichtet, Coronaritter.de unverzüglich zu informieren, wenn er Leistungen (Zahlungen oder sonstige Sachleistungen) der Vertragspartnerin erhalten hat oder diese mit dem Anspruchsinhaber in Verbindung getreten ist.
(3) Der Anspruchsinhaber ist verpflichtet, die Coronaritter.de fortlaufend über alle die streitigen Ansprüche betreffenden Tatsachen unverzüglich zu informieren. Hierzu stellt der Anspruchsinhaber der Coronaritter.de insbesondere sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
(4) Der Anspruchsinhaber gestattet dem zur Durchsetzung der streitigen Ansprüche beauftragten Rechtsanwalt, Coronaritter.de über den Verlauf des Verfahrens zu unterrichten und Coronaritter.de sämtliche ihm vorliegenden, die streitigen Ansprüche betreffenden Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht).
§ 13 Garantien
Der Anspruchsinhaber garantiert selbständig, dass die nachfolgenden Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtig sind:
a) Die vorvertraglich durch den Anspruchsinhaber mitgeteilten Informationen geben den zugrundeliegenden Sachverhalt wahrheitsgemäß wieder.
b) Dem Anspruchsinhaber sind keine Tatsachen bekannt, die dem Bestehen oder Durchsetzbarkeit der streitigen Ansprüche entgegenstehen könnten, insbesondere Gegenforderungen oder andere Zurückbehaltungs- oder Gegenrechte.
c) Über die streitigen Ansprüche wurde keine Vergleichs-, Verzichts- oder anderweitige Vereinbarung mit dem Anspruchsgegner geschlossen, die einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung entgegenstehen. Sollte dies dennoch erfolgt sein, hat der Anspruchsinhaber dies Coronaritter.de mitgeteilt. In diesem Fall liegt keine Verletzung dieser Garantiebestimmung vor.
d) Der Anspruchsinhaber hat bis heute keine Leistungen auf die streitigen Ansprüche erhalten und hat diese nicht bereits selbst oder durch Dritte außergerichtlich oder gerichtlich gegen die Vertragspartnerin geltend gemacht (z.B. durch Mahnung oder Abtretung an Rechtsdienstleister). Sollte dies dennoch erfolgt sein, hat der Anspruchsinhaber dies Coronaritter.de mitgeteilt. In diesem Fall liegt keine Verletzung dieser Garantiebestimmung vor.
e) Der Anspruchsinhaber hat keinen sonstigen Ausgleich gleich welcher Art im Zusammenhang mit dem Sachverhalt erhalten.
f) Zwischen dem Anspruchsinhaber und dem Anspruchsgegner ist kein anderer Rechtsstreit rechtshängig oder zu erwarten, der im Zusammenhang mit den streitigen Ansprüchen steht oder stehen könnte.
§ 14 Garantieverstoß
Verstößt der Anspruchsinhaber gegen eine oder mehrere der nach § 13 zugesicherten Garantien und kündigt Coronaritter.de daraufhin den geschlossenen Prozessfinanzierungsvertrag, ist Coronaritter.de berechtigt, dem Anspruchsinhaber eine Bearbeitungsgebühr von 500 € inkl. USt. für die entstandenen Kosten der Rückabwicklung zu berechnen, wenn dieser den Verstoß zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruchs bleibt davon unberührt. Dem Anspruchsinhaber bleibt der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 15 Vertragsdauer, Kündigung und Streitbeilegung
(1) Der Prozessfinanzierungsvertrag zwischen Coronaritter.de und dem Anspruchsinhaber endet, wenn sämtliche Ansprüche zwischen Parteien bezüglich der streitigen Ansprüchen erfüllt wurden.
(2) Der Prozessfinanzierungsvertrag endet ferner, wenn der Vertrag von Coronaritter.de oder dem Anspruchsinhaber gekündigt wurde.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Coronaritter.de und dem Anspruchsinhaber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Anspruchsinhaber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand 28. Mai 2020
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Compensation2Go GmbH, Universitätsstraße 60, 44789 Bochum, E- Mail: support@Coronaritter.de , Telefon: 0234 414 707 55, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An die Compensation2Go GmbH, Universitätsstraße 60, 44789 Bochum, E- Mail: support@Coronaritter.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
- Bestellt am ()/erhalten am ()
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
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